IHRE MAKLER FÜR DAS RUHRGEBIET |
IMMOBILIENANGEBOTE: |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.
Die in unseren
Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir
bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und
richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. 2. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. 3. Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite (provisionspflichtig) tätig zu werden. 4. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. 5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. 6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. 7. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag, vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt. 8. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt 3,48 % inklusive der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer von 16 % . 9. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit unser Geschäftssitz in Bochum. |
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@ib-blanke.de
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